Preisliste
Was kostet das eigentlich?
Sicher kennen auch Sie den Unterschied zwischen "billig" und "preiswert": Qualität ist nicht billig, aber ihren Preis wert! "Übersetzer" ist keine geschützte Berufsbezeichnung, Honorare nach Tarif gibt es nicht. Wenn Ihnen also an einer guten Übersetzung gelegen ist (Sie haben sicher die Checkliste auf Home gelesen), sollten Sie sich vor Billiganbietern hüten. Eine akademische Dienstleistung gibt es nicht zum Nulltarif, doch seien Sie beruhigt: Der Freiberufler, der keine Mitarbeiterkosten und keine Bürokosten zu entrichten hat, bietet seine Leistungen weit unter dem Preis an, den viele Übersetzungsagenturen von ihren Kunden verlangen. In der Qualität und im Service aber muss er letzteren bei entsprechender Ausbildung und Erfahrung in nichts nachstehen.
Ich biete meine Übersetzungen zu einem marktüblichen Wortpreis von 0,12 Euro zzgl. USt oder auf Wunsch zu einem marktüblichen Zeilenpreis von 0,85 Euro zzgl. USt an. Eine Normzeile umfasst 55 Anschläge inkl. Leerzeichen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Quellsprache, sofern die Textmenge im Ausgangstext eindeutig bestimmbar ist. Bei technisch anspruchsvollen Fachtexten mit hohem Rechercheaufwand verstehen sich diese Angaben als Fixpreis. Bei einfachen Texten besteht Verhandlungsspielraum nach meinem Ermessen.
Bei Eilaufträgen und Wochenendarbeit erlaube ich mir einen Aufschlag von 10%. Bei größeren Aufträgen gewähre ich jedoch gern einen Volumenrabatt in Höhe von 10%.
Für Korrektur- und Lektoratsarbeiten berechne ich einen Stundensatz von 35,- Euro zzgl. USt.
Es gelten die gesetzlichen Zahlungsfristen bei Dienstleistung nach deutschem Recht (spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt gemäß § 286 Abs. 3 BGB). Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
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